AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Wiese UG (haftungsbeschränkt) – Wiese24.de
Stand: 24. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der
Wiese UG (haftungsbeschränkt)
Am Feuerwehrhaus 14
37191 Katlenburg-Lindau
Deutschland
E-Mail: info@wiese24.de
Website: https://www.wiese24.de/
(nachfolgend „Wiese24“ oder „Auftragnehmer“)
und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) Das Leistungsangebot richtet sich sowohl an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB als auch an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
(3) Diese AGB gelten insbesondere für folgende Leistungen:
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Hausverwaltung, einschließlich Mietverwaltung und Wohnungseigentumsverwaltung;
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Immobilienvermittlung und Maklertätigkeiten;
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technisches, kaufmännisches und infrastrukturelles Facility Management;
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Gebäudemanagement, Objektbetreuung und die Koordination externer Dienstleister;
-
sonstige immobilienbezogene Dienstleistungen, soweit diese individuell vereinbart werden.
(4) Der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung, die Vertragslaufzeit und gegebenenfalls besondere Ausführungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Verwaltervertrag, Maklervertrag oder sonstigen Einzelvertrag.
(5) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Wiese24 ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
(6) Diese AGB gelten nur, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden. Gesetzlich zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§ 2 Vertragsschluss und Angebote
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website Wiese24.de dient der allgemeinen Information und stellt grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar.
(2) Anfragen über die Website, per E-Mail, telefonisch oder persönlich sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(3) Ein Vertrag kommt zustande, wenn Wiese24 einen Auftrag ausdrücklich annimmt, ein Angebot des Kunden bestätigt oder die Parteien auf andere gesetzlich zulässige Weise eine verbindliche Vereinbarung treffen.
(4) Angebote von Wiese24 enthalten, soweit erforderlich, Angaben zum Leistungsumfang, zur Vergütung, zu Ausführungsfristen und zu sonstigen wesentlichen Vertragsbedingungen. Soweit ein Angebot eine Annahmefrist enthält, ist es innerhalb dieser Frist anzunehmen.
(5) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung der Parteien. Ergänzende Leistungen können gesondert vergütet werden, wenn dies vereinbart wurde oder sich aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungserbringung
(1) Wiese24 erbringt die im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Leistungen. Welche Tätigkeiten, Objekte, Anlagen und Zeiträume vom Auftrag umfasst sind, richtet sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
(2) Je nach Auftrag können die Leistungen insbesondere folgende Tätigkeiten umfassen:
a) Hausverwaltung: kaufmännische und technische Objektbetreuung, Kommunikation mit Mietern und Eigentümern, Koordination von Instandhaltungsmaßnahmen, Abrechnungen und sonstige ausdrücklich vereinbarte Verwaltungsleistungen;
b) Wohnungseigentumsverwaltung: Leistungen im Rahmen eines gesonderten Verwaltervertrags und im gesetzlich vorgesehenen Umfang, insbesondere die Durchführung der Aufgaben einer bestellten WEG-Verwaltung;
c) Immobilienvermittlung: Nachweis von Gelegenheiten zum Abschluss von Immobilienverträgen, Vermittlung von Kauf-, Miet- oder sonstigen Immobilienverträgen sowie weitere ausdrücklich vereinbarte Maklerleistungen;
d) Technisches Gebäudemanagement: Überwachung, Koordination oder Organisation vereinbarter Wartungs-, Inspektions- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie die Betreuung technischer Anlagen im vertraglich festgelegten Umfang;
e) Kaufmännisches und infrastrukturelles Gebäudemanagement: Vertrags- und Flächenmanagement, Dokumentation, Reporting sowie die Koordination vereinbarter Reinigungs-, Winterdienst-, Gartenpflege- und weiterer infrastruktureller Leistungen.
(3) Wiese24 schuldet ausschließlich die konkret vereinbarten Leistungen. Eine Garantie für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse, einen bestimmten Immobilienwert, eine bestimmte Vermietungsquote oder eine vollständige Vermeidung von Schäden wird nur übernommen, wenn dies ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde.
(4) Soweit Wiese24 lediglich die Koordination oder Beauftragung externer Dienstleister übernimmt, richtet sich die Verantwortung für deren Leistungen nach der konkreten Vertragsgestaltung und den gesetzlichen Vorschriften. Wiese24 bleibt für eigene Pflichtverletzungen verantwortlich.
(5) Rechtlich, technisch oder fachlich besonders qualifizierte Leistungen werden nur übernommen, soweit sie vom Auftrag umfasst sind und die dafür erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen.
(6) Wiese24 ist nicht berechtigt, den Kunden rechtsgeschäftlich zu vertreten oder Verpflichtungen in dessen Namen einzugehen, sofern keine entsprechende Vollmacht oder gesetzliche Vertretungsbefugnis besteht.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt Wiese24 alle für die vereinbarte Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Pläne, Schlüssel, Zugänge und sonstigen Arbeitsmittel rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Kunde informiert Wiese24 unverzüglich über ihm bekannte Umstände, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags relevant sind, insbesondere über Schäden, Sicherheitsrisiken, technische Störungen, behördliche Auflagen und Änderungen der Eigentums- oder Nutzungsverhältnisse.
(3) Der Kunde sorgt dafür, dass vereinbarte Zugänge zu den betroffenen Immobilien und Anlagen ermöglicht werden und erforderliche Mitwirkungshandlungen rechtzeitig erfolgen.
(4) Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die durch eine schuldhafte Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, können nach den gesetzlichen Vorschriften und den vertraglichen Vereinbarungen berücksichtigt werden.
(5) Der Kunde bleibt für Entscheidungen verantwortlich, die nach dem Vertrag oder Gesetz ihm selbst vorbehalten sind. Dies gilt insbesondere für die Erteilung nicht delegierter Freigaben, die Bereitstellung vereinbarter finanzieller Mittel und Entscheidungen über nicht ausdrücklich bevollmächtigte Maßnahmen.
§ 5 Hausverwaltung und Wohnungseigentumsverwaltung
(1) Hausverwaltungsleistungen werden auf Grundlage eines gesonderten Verwaltervertrags erbracht. Dieser regelt insbesondere das verwaltete Objekt, den Leistungsumfang, die Vergütung, die Vertretungsbefugnisse, die Laufzeit und die Beendigung des Vertrags.
(2) Bei der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften richten sich Bestellung, Aufgaben, Befugnisse und Beendigung der Verwaltung zusätzlich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), sowie nach wirksamen Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Verwaltervertrag.
(3) Bei der Mietverwaltung richten sich die Aufgaben von Wiese24 nach dem vereinbarten Auftrag und den erteilten Vollmachten. Wiese24 übernimmt insbesondere keine Befugnisse, die nicht ausdrücklich übertragen wurden oder gesetzlich nicht übertragen werden können.
(4) Die Beauftragung von Handwerkern, Wartungsunternehmen und sonstigen Dienstleistern erfolgt im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zuständigkeiten und Vertretungsbefugnisse. Soweit Verträge im Namen des Kunden geschlossen werden, gelten die hierfür erteilten Vollmachten und die gesetzlichen Vorschriften.
(5) Der Kunde stellt die für vereinbarte Maßnahmen erforderlichen finanziellen Mittel rechtzeitig zur Verfügung. Die Verwaltung von Fremdgeldern erfolgt, soweit einschlägig, unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen.
(6) Wiese24 informiert den Kunden über wesentliche Vorgänge im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs. Art und Umfang der Berichterstattung, Abrechnung und Dokumentation richten sich nach dem Einzelvertrag und den gesetzlichen Vorgaben.
§ 6 Immobilienvermittlung und Maklertätigkeit
(1) Maklerleistungen werden auf Grundlage eines gesonderten Maklervertrags erbracht. Der konkrete Auftrag, das nachzuweisende oder zu vermittelnde Objekt sowie die vereinbarte Vergütung ergeben sich aus diesem Vertrag.
(2) Soweit gesetzlich vorgeschrieben, bedürfen Maklerverträge der Textform. Dies gilt insbesondere für Maklerverträge, die den Nachweis oder die Vermittlung einer Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus betreffen.
(3) Exposé-Angaben, Objektbeschreibungen, Flächenangaben, Ausstattungsmerkmale, Baujahre, Energieangaben und sonstige Informationen können auf Angaben von Eigentümern, Auftraggebern oder Dritten beruhen. Wiese24 prüft solche Informationen im Rahmen der übernommenen vertraglichen Pflichten und der gesetzlichen Anforderungen. Eine darüber hinausgehende Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen.
(4) Der Kunde soll Wiese24 unverzüglich informieren, wenn ihm ein angebotenes Objekt bereits bekannt ist. Eine Vorkenntnismeldung sollte möglichst in Textform erfolgen. Das Unterlassen einer solchen Mitteilung begründet für sich allein keinen Provisionsanspruch; ein Anspruch setzt die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen voraus.
(5) Ein Anspruch auf Maklerprovision besteht nur, wenn die hierfür erforderlichen gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Provision, ihre Bemessungsgrundlage und ihre Fälligkeit werden im jeweiligen Maklervertrag vereinbart.
(6) Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser gelten die gesetzlichen Sonderregelungen zur Verteilung der Maklerkosten, insbesondere §§ 656a bis 656d BGB, soweit deren Anwendungsbereich eröffnet ist. Zwingende gesetzliche Vorgaben bleiben unberührt.
(7) Soweit ein Maklervertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wird, erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderlichen Informationen und gegebenenfalls eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
§ 7 Facility Management und Gebäudemanagement
(1) Der Umfang der Facility-Management- und Gebäudemanagementleistungen wird im jeweiligen Einzelvertrag oder Leistungsverzeichnis festgelegt. Dabei können insbesondere Leistungsintervalle, Reaktionszeiten, Zuständigkeiten, Dokumentationspflichten und Ansprechpartner vereinbart werden.
(2) Soweit Wartungs-, Prüf-, Reinigungs-, Sicherheits-, Winterdienst- oder sonstige Leistungen durch externe Unternehmen erbracht werden, wird festgelegt, ob Wiese24 lediglich deren Koordination übernimmt oder selbst die Erbringung der jeweiligen Leistung schuldet.
(3) Der Kunde informiert Wiese24 über bekannte Gefahrenstellen, besondere Zugangsbedingungen, technische Besonderheiten und sonstige Umstände, die für die sichere Leistungserbringung von Bedeutung sind.
(4) Wiese24 darf bei drohenden Schäden oder Gefahren im Rahmen der vertraglich eingeräumten Befugnisse und der gesetzlichen Vorschriften geeignete Maßnahmen veranlassen. Besteht keine entsprechende Befugnis, wird Wiese24 den Kunden nach Möglichkeit unverzüglich informieren. Gesetzliche Notstands- und Geschäftsführungsregelungen bleiben unberührt.
(5) Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, bedürfen grundsätzlich einer zusätzlichen Vereinbarung. Unaufschiebbare Maßnahmen richten sich nach den vereinbarten Notfallbefugnissen und den gesetzlichen Vorschriften.
(6) Die Übernahme einzelner Koordinations-, Dokumentations- oder Überwachungsaufgaben bedeutet nicht automatisch, dass Wiese24 sämtliche Betreiberpflichten, Verkehrssicherungspflichten oder gesetzlichen Verantwortlichkeiten des Eigentümers, Betreibers oder Nutzers übernimmt. Eine Übertragung erfolgt nur im rechtlich zulässigen Umfang und auf Grundlage einer hinreichend bestimmten Vereinbarung.
§ 8 Vergütung, Nebenkosten und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag. Soweit keine Vergütung vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Preise verstehen sich gegenüber Verbrauchern einschließlich der jeweils anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht gesetzlich zulässig etwas anderes ausgewiesen wird. Gegenüber Unternehmern werden Nettopreise und Umsatzsteuer entsprechend dem Angebot und den gesetzlichen Vorgaben ausgewiesen.
(3) Zusätzlich vergütet werden nur solche Auslagen, Fremdkosten, Zusatzleistungen oder sonstigen Aufwendungen, deren Erstattung vereinbart wurde oder sich aus dem Gesetz ergibt.
(4) Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen. Fehlt eine abweichende Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Fälligkeits- und Zahlungsregelungen.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zu Verzugszinsen und gegebenenfalls weiteren Verzugsschäden. Gegenüber Verbrauchern gelten die besonderen gesetzlichen Voraussetzungen für den Verzug.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, soweit diese Einschränkung gesetzlich zulässig ist. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere bei Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis, bleiben unberührt.
(7) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur im gesetzlich zulässigen Umfang ausüben. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§ 9 Termine, Ausführung und höhere Gewalt
(1) Termine und Fristen sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Andernfalls bemüht sich Wiese24 um die Einhaltung der vereinbarten Zeitplanung.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer von Wiese24 nicht zu vertretender Umstände können die vereinbarten Ausführungsfristen angemessen verlängern, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Hierzu können beispielsweise Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, erhebliche Versorgungsstörungen oder unvorhersehbare Ausfälle erforderlicher Drittleistungen gehören.
(3) Wiese24 informiert den Kunden über wesentliche Verzögerungen und deren voraussichtliche Auswirkungen, soweit dies zumutbar und möglich ist.
(4) Gesetzliche Rechte der Parteien, insbesondere Kündigungs-, Rücktritts- und Schadensersatzrechte, bleiben unberührt.
§ 10 Mängel, Beanstandungen und Nachbesserung
(1) Beanstandungen können über die im Impressum genannten Kontaktdaten mitgeteilt werden. Der Kunde soll den betroffenen Auftrag und den beanstandeten Sachverhalt möglichst konkret beschreiben.
(2) Wiese24 prüft berechtigte Beanstandungen und wird im Rahmen ihrer gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergreifen.
(3) Soweit das Gesetz oder der Vertrag einen Anspruch auf Nacherfüllung oder Nachbesserung vorsieht, erhält Wiese24 die gesetzlich erforderliche Gelegenheit dazu.
(4) Eine starre Ausschlussfrist für die Anzeige von Mängeln wird durch diese AGB nicht begründet. Gesetzliche Anzeige-, Verjährungs- und Gewährleistungsregelungen bleiben unberührt.
(5) Bei Streit über die Leistungserbringung bleiben die gesetzlichen Zahlungs-, Minderungs-, Rücktritts-, Kündigungs- und Schadensersatzrechte der Parteien bestehen.
§ 11 Haftung
(1) Wiese24 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Wiese24 nach den gesetzlichen Vorschriften. In diesem Fall ist die Haftung bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit eine solche Begrenzung gesetzlich zulässig ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(4) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Wiese24, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Eine Haftung für Angaben Dritter ist nicht pauschal ausgeschlossen. Wiese24 haftet nach den gesetzlichen Vorschriften insbesondere für eigene Pflichtverletzungen bei der Auswahl, Prüfung, Weitergabe oder Verwendung solcher Angaben, soweit entsprechende Pflichten bestehen.
(6) Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie sonstige gesetzlich nicht abdingbare Ansprüche bleiben unberührt.
§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag und den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei Dauerschuldverhältnissen können die Parteien den Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten oder gesetzlich geltenden Kündigungsfristen ordentlich kündigen, soweit eine ordentliche Kündigung zulässig ist.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Für Verwalterverträge, insbesondere die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften, gelten zusätzlich die jeweils einschlägigen gesetzlichen Regelungen. Die Abberufung eines Verwalters und die Beendigung des Verwaltervertrags können rechtlich unterschiedliche Vorgänge sein.
(5) Für Maklerverträge gelten die jeweils vereinbarten und gesetzlichen Beendigungsregelungen. Ein Provisionsanspruch bleibt nur bestehen, soweit seine gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
(6) Nach Vertragsende sind Unterlagen, Schlüssel, Zugangsdaten und sonstige Gegenstände des Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und des jeweiligen Vertrags herauszugeben. Gesetzliche Aufbewahrungsrechte und -pflichten bleiben unberührt.
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern können bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, gesetzliche Widerrufsrechte zustehen.
(2) Ob ein Widerrufsrecht besteht und welche Fristen und Rechtsfolgen gelten, richtet sich nach der Art des Vertrags und den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung sowie gegebenenfalls ein Muster-Widerrufsformular.
(4) Beginnt Wiese24 auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf einer Widerrufsfrist mit der Ausführung einer Dienstleistung, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen und Informationen gesondert eingeholt beziehungsweise zur Verfügung gestellt.
(5) Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht und die gesetzlichen Voraussetzungen für Wertersatz oder das Erlöschen des Widerrufsrechts bleiben unberührt.
§ 14 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Wiese24 verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Weitere Informationen zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf Wiese24.de.
(3) Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, im gesetzlich erforderlichen und vertraglich vereinbarten Umfang vertraulich.
(4) Gesetzliche Offenlegungs-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 15 Verbraucherstreitbeilegung
(1) Wiese24 wird die gesetzlichen Informationspflichten zur Verbraucherstreitbeilegung erfüllen.
(2) Ob Wiese24 bereit oder verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und der gesonderten Information hierzu.
(3) Soweit eine entsprechende gesetzliche Informationspflicht besteht, werden die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle und die Erklärung zur Teilnahmebereitschaft im Impressum oder an anderer gesetzlich zulässiger Stelle angegeben.
§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats gewährt wird.
(2) Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Wiese UG (haftungsbeschränkt) als Gerichtsstand vereinbart werden.
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz von Wiese24 wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen einzelvertraglicher Vereinbarungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den im jeweiligen Vertrag wirksam vereinbarten Formanforderungen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.
(3) An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten nicht automatisch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Regelung oder eine vom Verwender einseitig bestimmte Ersatzklausel. Es gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Maßgeblich für die konkrete Leistungserbringung bleiben der jeweilige Einzelvertrag, wirksame individuelle Vereinbarungen und die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Wiese UG (haftungsbeschränkt)
Am Feuerwehrhaus 14
37191 Katlenburg-Lindau
Deutschland
E-Mail: info@wiese24.de
Website: https://www.wiese24.de/